Die Altersklassen im Jugendfußball werden meist als A- bis G-Jugend (oder Bambini) bezeichnet, wobei jeder Klasse zwei Jahrgänge zugeordnet werden, die im Kalenderjahr des Saisonbeginns maximal 18 Jahre alt sind (A-Jugend U19/U18) bis hin zu den unter 7-Jährigen (G-Jugend/Bambini/U7). Die genaue Zuordnung der Jahrgänge erfolgt auf Basis der Vorgaben des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und kann je nach Saison leicht variieren.
Hier ist eine Übersicht der Altersklassen:
- A-Junioren (A-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr, in dem die Saison beginnt, 17 oder 18 Jahre alt werden (U19/U18).
- B-Junioren (B-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 15 oder 16 Jahre alt werden (U17/U16).
- C-Junioren (C-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 13 oder 14 Jahre alt werden (U15/U14).
- D-Junioren (D-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 11 oder 12 Jahre alt werden (U13/U12).
- E-Junioren (E-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 9 oder 10 Jahre alt werden (U11/U10).
- F-Junioren (F-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 7 oder 8 Jahre alt werden (U9/U8).
- G-Junioren (Bambini, Minis): Spieler, die im Kalenderjahr noch nicht 7 Jahre alt werden (U7).
Altersklasse | Jahrgangsstufe | Geburtsjahr Saison 25/26 | Geburtsjahr Saison 26/27 | Geburtsjahr Saison 27/28 |
A-Junioren | U19 | 2007 | 2008 | 2009 |
A-Junioren | U18 | 2008 | 2009 | 2010 |
B-Junioren | U17 | 2009 | 2010 | 2011 |
B-Junioren | U16 | 2010 | 2011 | 2012 |
C-Junioren | U15 | 2011 | 2012 | 2013 |
C-Junioren | U14 | 2012 | 2013 | 2014 |
D-Junioren | U13 | 2013 | 2014 | 2015 |
D-Junioren | U12 | 2014 | 2015 | 2016 |
E-Junioren | U11 | 2015 | 2016 | 2017 |
E-Junioren | U10 | 2016 | 2017 | 2018 |
F-Junioren | U9 | 2017 | 2018 | 2019 |
F-Junioren | U8 | 2018 | 2019 | 2020 |
G-Junioren (Bambini) | U7 | 2019 | 2020 | 2021 |
G-Junioren (Bambini) | U6 | 2020 & jünger | 2021 & jünger | 2022 & jünger |

- Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben. Hierzu zählen alle Spiele, also auch Freundschaftsspiele und Turniere. Bei Gast- spielern zählt das letzte Spiel im Gastverein. Die Bestätigung über den Tag des letzten Spiels hat vom abgebenden Verein zu erfolgen.
- Die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele wird ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen erteilt (bei internationalen Vereinswechsel ab dem Tag der DFB-Freigabe). -Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel (ab D-Juniorinnen bzw. D-Junioren älterer Jahrgang zum Ende des Spieljahres möglich) muss bis spätestens 14 Tage nach der Abmeldung durch den abgebenden Verein angezeigt werden. Anderfalls gilt der Spieler als freigegeben. -Eine nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel kann durch den abgebenden Verein erteilt werden. Den Antrag auf Spielrechtsänderung muss der aufnehmende Verein stellen. -Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel kann im Jugendbereich nicht durch die Zahlung einer festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
- D- (jüngerer Jahrgang), E- und F-Juniorinnen bzw. -Junioren können am Ende des Spiel- jahres (Abmeldung bis 15. Juli) ohne Wartefrist und ohne Zustimmung des abgebenden Vereins den Verein wechseln. Während des Spieljahres können D-, E- und F-Juniorinnen bzw. Junioren ohne Zustimmung, jedoch unter der Einhaltung der üblichen Wartefrist (3 Monate ab dem Tag der Abmeldung), den Verein wechseln.
- Für A-Junioren und B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs gilt bei einem Vereinswechsel nach dem 1. Mai das Vereinswechselrecht des Aktivenbereichs (Abmeldung bis 30. Juni, Wech- selperioden, Entschädigungstabelle)
- Bei einem begründeten Wohnortwechsel (innerhalb der letzten 6 Monate) kann auf Antrag die Wartefrist entfallen. Voraussetzung ist, dass es dem Jugendlichen unter Berücksichtigung seines Alters, seines Wohnortes, seiner Arbeits- oder Ausbildungsstelle nicht zumutbar erscheint, bei seinem bisherigen Verein zu bleiben.