Die Altersklassen im Jugendfußball werden meist als A- bis G-Jugend (oder Bambini) bezeichnet, wobei jeder Klasse zwei Jahrgänge zugeordnet werden, die im Kalenderjahr des Saisonbeginns maximal 18 Jahre alt sind (A-Jugend U19/U18) bis hin zu den unter 7-Jährigen (G-Jugend/Bambini/U7). Die genaue Zuordnung der Jahrgänge erfolgt auf Basis der Vorgaben des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und kann je nach Saison leicht variieren. 


Hier ist eine Übersicht der Altersklassen:

  • A-Junioren (A-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr, in dem die Saison beginnt, 17 oder 18 Jahre alt werden (U19/U18). 
  • B-Junioren (B-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 15 oder 16 Jahre alt werden (U17/U16). 
  • C-Junioren (C-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 13 oder 14 Jahre alt werden (U15/U14). 
  • D-Junioren (D-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 11 oder 12 Jahre alt werden (U13/U12). 
  • E-Junioren (E-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 9 oder 10 Jahre alt werden (U11/U10). 
  • F-Junioren (F-Jugend): Spieler, die im Kalenderjahr 7 oder 8 Jahre alt werden (U9/U8). 
  • G-Junioren (Bambini, Minis): Spieler, die im Kalenderjahr noch nicht 7 Jahre alt werden (U7). 

AltersklasseJahrgangsstufeGeburtsjahr
Saison 25/26
Geburtsjahr
Saison 26/27
Geburtsjahr
Saison 27/28
A-JuniorenU19200720082009
A-JuniorenU18200820092010
B-JuniorenU17200920102011
B-JuniorenU16201020112012
C-JuniorenU15201120122013
C-JuniorenU14201220132014
D-JuniorenU13201320142015
D-JuniorenU12201420152016
E-JuniorenU11201520162017
E-JuniorenU10201620172018
F-JuniorenU9201720182019
F-JuniorenU8201820192020
G-Junioren (Bambini)U7201920202021
G-Junioren (Bambini)U62020 & jünger2021 & jünger2022 & jünger


  • Die Wartefrist entfällt, wenn Spielerinnen bzw. Spieler nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben. Hierzu zählen alle Spiele, also auch Freundschaftsspiele und Turniere. Bei Gast- spielern zählt das letzte Spiel im Gastverein. Die Bestätigung über den Tag des letzten Spiels hat vom abgebenden Verein zu erfolgen.
  • Die Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele wird ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen erteilt (bei internationalen Vereinswechsel ab dem Tag der DFB-Freigabe). -Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel (ab D-Juniorinnen bzw. D-Junioren älterer Jahrgang zum Ende des Spieljahres möglich) muss bis spätestens 14 Tage nach der Abmeldung durch den abgebenden Verein angezeigt werden. Anderfalls gilt der Spieler als freigegeben. -Eine nachträgliche Zustimmung zum Vereinswechsel kann durch den abgebenden Verein erteilt werden. Den Antrag auf Spielrechtsänderung muss der aufnehmende Verein stellen. -Eine Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel kann im Jugendbereich nicht durch die Zahlung einer festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
  • D- (jüngerer Jahrgang), E- und F-Juniorinnen bzw. -Junioren können am Ende des Spiel- jahres (Abmeldung bis 15. Juli) ohne Wartefrist und ohne Zustimmung des abgebenden Vereins den Verein wechseln. Während des Spieljahres können D-, E- und F-Juniorinnen bzw. Junioren ohne Zustimmung, jedoch unter der Einhaltung der üblichen Wartefrist (3 Monate ab dem Tag der Abmeldung), den Verein wechseln.
  • Für A-Junioren und B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs gilt bei einem Vereinswechsel nach dem 1. Mai das Vereinswechselrecht des Aktivenbereichs (Abmeldung bis 30. Juni, Wech- selperioden, Entschädigungstabelle)
  • Bei einem begründeten Wohnortwechsel (innerhalb der letzten 6 Monate) kann auf Antrag die Wartefrist entfallen. Voraussetzung ist, dass es dem Jugendlichen unter Berücksichtigung seines Alters, seines Wohnortes, seiner Arbeits- oder Ausbildungsstelle nicht zumutbar erscheint, bei seinem bisherigen Verein zu bleiben.